Mitteilungen des ZV ESV
Die Mitglieder des ZV ESV trafen sich am 04./05. Dezember 2025 in Chur GR zur sechsten Sitzung des Jahres. Neben den ordentlichen Geschäften wurde die AV ESV vom 14./15. März 2026 vorbereitet. Zudem traf man sich am Samstagmorgen mit Teilen des OK AV ESV 2026 in Chur sowie den drei Mitgliedern des Büro AV ESV zur Klärung von offenen Fragen. Es kann festgehalten werden, dass das OK der AV ESV 2026, unter der Leitung des Präsidenten des Bündner Kantonalen Schwingerverbandes, Bruno Sprecher, organisatorisch voll im Zeitplan ist.
Unterstützungsfond ESV
Der Schwingklub Pratteln der im 2024 sein 75- jähriges Bestehen feierte, verliert auf Grund eines Neubaus der Schulanlage seinen Schwingkeller. Der Schwingklub Pratteln hat dem ESV ein Gesuch um die finanzielle Unterstützung beim Neubau des Regionalen Schwing-sportzentrums Pratteln gestellt. Gemäss dem Reglement des ESV für Beiträge an Um- und Neubauten von Schwinghallen werden bei Neubauten von Schwinghallen mit einer Sä-gemhelfläche von mind. 100m2 maximal CHF 10'000.00 seitens des ESV gesprochen. Die Mitglieder des ZV sprechen den Betrag von CHF 10'000.00 für den Neubau des Regiona-len Schwingsportzentrums Pratteln.
Die Schutzmatten im Schwingkeller Appenzell sind nach langjährigem Gebrauch stark ab-genutzt und erfüllen die sicherheitsrelevanten Anforderungen nicht mehr. Der SK Appen-zell hat dem ESV ein Gesuch um die finanzielle Unterstützung für die Sanierung der Schutzmatten im Schwingkeller Appenzell gestellt. Gemäss dem Reglement des ESV für Beiträge an Um- und Neubauten von Schwinghallen mit Baukosten unter CHF 100'000.00 werden bei Um-bauten maximal CHF 2'500.00 seitens des ESV gesprochen. Die Mitglieder des ZV spre-chen den Betrag von CHF 1'000.00 für die Sanierung (Umbau) des Schwingkellers Appen-zell.
Ein Gesuch für Unterstützung wurde von den Mitgliedern des ZV abgelehnt, da es nicht dem Reglement des ESV für Beiträge an Um- und Neubauten von Schwinghallen ent-spricht. Zwei Gesuche um Unterstützung wurde abgelehnt, da sie nicht in den Zuständig-keitsbereich des ESV fallen.
Statutenrevision ESV
Die Mitglieder des ZV haben letzte Korrekturen und Anpassungen an den Statuten aus dem Jahr 2024 beschlossen, damit diese den von BASPO und Swiss Olympic ab 01.01.2026 geforderten Branchenstandart erfüllen. Die Statuten werden nun übersetzt und den Ehrenmitglieder und Teilverbänden zur Vernehmlassung versendet.
AV ESV 2026 (14./15. März 2026) in Chur GR
Die Vorbereitungen für die kommende AV laufen plangemäss, davon konnten sich die anwesenden Gremien des ESV überzeugen. Traktandenliste und Tagesprogramm wurden verabschiedet.
Anpassungen Bergkranzfestverteiler 2026
Die Mitglieder des ZV ESV haben einer Änderung beim Stoos-Schwinget, wie von der TK ESV vorgeschlagen, genehmigt.

Reto Bleiker
Leiter der Geschäftsstelle ESV












